Qualitätsbericht

In dieser Rubrik wird der strukturierte Qualitätsbericht gemäß § 137 SGB V veröffentlicht.

Zugelassene Krankenhäuser sind verpflichtet, den strukturierten Qualitätsbericht erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 zu erstellen und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung zu übermitteln (spätestens zum 31.08.2005 in elektronischer Form und im Folgemonat in maschinenlesbarer Fassung). Diese sind verpflichtet, den strukturierten Qualitätsbericht im Internet zu veröffentlichen (spätestens zum 30.09.2005). Der Qualitätsbericht ist dann im Abstand von zwei Jahren jeweils für das Vorjahr zu erstellen.

Die Ziele des Qualitätsberichtes umfassen
  1. Information und Entscheidungshilfe für Versicherte und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung,
  2. eine Orientierungshilfe bei der Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten insbesondere für Vertragsärzte und Krankenkassen,
  3. die Möglichkeit für die Krankenhäuser, ihre Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.
Im Basisteil des strukturierten Qualitätsberichts sind Struktur- und Leistungsdaten allgemeiner Art, fachabteilungsbezogen und fachabteilungsübergreifend anzugeben.

Im Systemteil berichtet das Krankenhaus über Grundsätze und Ziele seiner Qualitätspolitik, den Aufbau des Qualitätsmanagements und ausgewählte Qualitätsprojekte.