Eigenbeteiligung

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt bis zu 28 Tagen im Kalenderjahr eine tägliche Zuzahlung von zur Zeit 10,- Euro leisten. Diese Eigenbeteiligung verbleibt nicht beim Krankenhaus, sondern wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.

In folgenden Fällen müssen Sie nichts zuzahlen:
  • Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • bei teilstationärer Krankenhauspflege
  • bei Wöchnerinnen bis zum 6. Tag nach der Entbindung
  • bei Unfällen, die von der Berufsgenossenschaft bearbeitet werden.
Wir möchten Sie bitten, Ihren Zuzahlungsbetrag spätestens am Tag Ihrer Entlassung im Aufnahmebüro zu bezahlen.