Eigenbeteiligung
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt bis zu 28 Tagen im Kalenderjahr eine tägliche Zuzahlung von zur Zeit 10,- Euro leisten. Diese Eigenbeteiligung verbleibt nicht beim Krankenhaus, sondern wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.In folgenden Fällen müssen Sie nichts zuzahlen:
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Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
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bei teilstationärer Krankenhauspflege
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bei Wöchnerinnen bis zum 6. Tag nach der Entbindung
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bei Unfällen, die von der Berufsgenossenschaft bearbeitet werden.

