Prüfung und Abschluss

Das erfolgreiche Bestehen des mündlichen, schriftlichen und praktischen Examens ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als: Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Kinderkrankenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin / Krankenpfleger.
Schulklasse


Examenskurs