Prüfung und Abschluss
Das erfolgreiche Bestehen des mündlichen, schriftlichen und praktischen Examens ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als: Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Kinderkrankenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin / Krankenpfleger.

